06.10.2010
Patientenrechte, Erstattung von Auslandsbehandlungen
Im Rahmen seiner Sitzung am 28. /29. September 2010 in Brüssel konnte der Vorstand der BZÄK hochkarätige Gesprächspartner aus dem Europäischen Parlament und der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland begrüßen.
So berichtete der Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), Gesundheitsattaché Dr. Frank Niggemeier, über die aktuellen Entwicklungen zur sog. Patientenrechterichtlinie aus der zuständigen Ratsarbeitsgruppe und dem EP-Gesundheitsausschuss. Die Richtlinie soll u. a. einen Rahmen für die Erstattung von Auslandsbehandlungen in der EU schaffen. Dr. Niggemeier unterstrich, dass Deutschland die Richtlinie grundsätzlich unterstütze. Aus datenschutzrechtlichen Gründen erteilte er aber Planspielen eine Absage, wonach der EU mehr Kompetenzen bei elektronischen Gesundheitsdiensten (eHealth) übertragen werden sollen. Dr. Engel kommentierte die Richtlinie mit den Worten: „Mit seinem hervorragenden Versorgungsniveau wird Deutschland für ausländische Patienten sehr attraktiv sein. Es gilt jedoch zu vermeiden, dass die geplanten Informationspflichten zu neuen bürokratischen Mechanismen führen.“
Als weiteren Gast konnte der Vorstand den Vize-Präsident des Europäischen Parlaments Rainer Wieland (CDU, Baden-Württemberg) begrüßen. In seinem Vortrag warb er u. a. für ein stärkeres Bewusstsein für die spezifischen Anliegen der Freien Berufe im europäischen Gesetzgebungsprozess. Wieland ist Schirmherr einer Präsentation und Pressekonferenz unter dem Titel „Leitbild der Freien Berufe in Europa“ am 09.11.2010 im Europäischen Parlament in Brüssel.
Quelle:
Bundeszahnärztekammer